Das Reinheitsgebot


Im Jahre 1516 fand es seine Niederschrift: das Reinheitsgebot Das deutsche Reinheitsgebot ist die älteste bis heute gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Bayerns Herzog Wilhelm IV. erließ am 23. April 1516 auf dem Landstädtetag zu Ingolstadt das historische Gebot der Bierbrauer. Im Urtext des Herzogs heißt es wörtlich: "...wir wöllen auch sonderlichen das füran allenthalben in unseren Stetten, Märktchen un auff dem Lannde zu kainem Pier merer Stückh dan allai Gersten, Hopffen un Wasser genommen un gepraucht sölle werdn."