Das Reinheitsgebot
Im Jahre 1516 fand es seine
Niederschrift: das
Reinheitsgebot
Das deutsche Reinheitsgebot ist die
älteste bis heute gültige
lebensmittelrechtliche Vorschrift der
Welt. Bayerns Herzog Wilhelm IV.
erließ am 23. April 1516 auf dem
Landstädtetag zu Ingolstadt das
historische Gebot der Bierbrauer. Im
Urtext des Herzogs heißt es wörtlich:
"...wir wöllen auch
sonderlichen das füran
allenthalben in unseren
Stetten, Märktchen un auff
dem Lannde zu kainem Pier
merer Stückh dan allai
Gersten, Hopffen un Wasser
genommen un gepraucht sölle
werdn."